Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Redkan GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die durch Redkan GmbH, mit Sitz in Winterthur, erbracht werden. Dazu gehören insbesondere Umzüge, Reinigungen, Räumungen, Entsorgungen, Klaviertransporte und Kleintransporte.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Unsere Offerten sind unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder ein unterschriebener Vertrag vorliegt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Redkan.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und exkl. Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt – je nach Vereinbarung – per Rechnung, Barzahlung oder Twint. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Mahngebühren und weitere rechtliche Schritte vor.
4. Stornierungen und Terminverschiebungen
Eine Stornierung bis 5 Werktage vor dem Termin ist kostenlos. Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns das Recht vor, 30–100 % des Offertbetrags in Rechnung zu stellen – je nach Aufwand und Zeitpunkt der Absage. Terminverschiebungen sind nur in Absprache mit Redkan möglich.
5. Haftung und Versicherung
Redkan haftet für Schäden, die nachweislich durch unsere Mitarbeitenden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden an schlecht verpackten oder nicht transportgeeigneten Gegenständen ist ausgeschlossen. Der Transport ist durch eine Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung abgedeckt.
6. Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen im Voraus zur Verfügung zu stellen, insbesondere Zugangswege, Stockwerke, Parkmöglichkeiten und Spezialgegenstände. Die zu transportierenden Gegenstände müssen transportsicher verpackt sein, sofern keine Einpackhilfe vereinbart wurde.
7. Reinigungsarbeiten
Bei Endreinigungen mit Abnahmegarantie ist die Kundschaft verpflichtet, bei der Abnahme mit der Verwaltung anwesend zu sein. Wird die Abnahme nicht durch die Kundschaft begleitet und es kommt zu Beanstandungen, kann Redkan nicht für allfällige Nachreinigungen haftbar gemacht werden. Beanstandungen müssen umgehend gemeldet werden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Winterthur. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das, was dem Zweck der Regelung am nächsten kommt.
Redkan GmbH
8400 Winterthur
E-Mail: [info@redkan.ch]
Web: [www.redkan.ch]